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UNiMUT im Winterschlaf -- fast alle Inhalte hier sind mindestens fünf Jahre alt und vor allem historisch interessant. Wenn du die Seite magst: Wir lesen unsere Mail noch und helfen dir gerne, den Online-UNiMUT wiederzubeleben. Termine | Jetzt oder nie: Rückmeldegebühren zurückfordern! (20.12.2000)Nachdem der ruprecht es trotz mehrmaliger Hinweise nicht geschafft hat, darauf hinzuweisen, dass die Rückmeldegbühren zurückgefordert werden sollten, bevor die Ansprüche verjähren (vgl. Unimut aktuell vom 13.12.) gibt es jetzt immerhin auf dieser Seite des ruprecht ein Rückmelderückforderungsformular, auf das der Unimut gerne hinweist. Und nicht vergessen: Abgabeschluss ist der 31.12.2000!! Dieser Artikel wurde zitiert am: 16.01.2001 |
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Erzeugt am 20.12.2000
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