Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche Personal der Hochschule besteht aus
Sind wissenschaftliche Mitarbeiter oder Lehrkräfte für besondere Aufgaben korporationsrechtlich zugleich Hochschullehrer, Honorarprofessoren, Habilitierte oder außerplanmäßige Professoren, ändert dies nicht ihre dienstrechtliche Stellung.
Das Juralette ist ein Spezialservice des UNiMUT: Bei jedem Aufruf bekommt ihr einen neuen Artikel des LHG-Entwurfs für Baden-Württemberg von 2003