Paragraph 65, Artikel 2 des neuen LHG

Über Aufgaben nach § 2 Abs. 3 beschließt ein besonderer Ausschuss des Senats, der die Bezeichnung Allgemeiner Studierendenausschuss führt. Der AStA nimmt zugleich die fakultätsübergreifenden Studienangelegenheiten der Studierenden wahr und fördert die überregionale und internationale studentische Zusammenarbeit. Ihm gehören als stimmberechtigte Mitglieder die studentischen Senatsmitglieder Kraft Amtes sowie mindestens vier und höchstens zwölf weitere Studierendenvertreter an. Das Nähere regelt die Grundordnung.


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