Paragraph 39, Artikel 4 des neuen LHG

Der Senat kann einem Habilitierten auf Vorschlag der Fakultät nach in der Regel sechsjähriger Lehrtätigkeit die Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" verleihen.


Das Juralette ist ein Spezialservice des UNiMUT: Bei jedem Aufruf bekommt ihr einen neuen Artikel des LHG-Entwurfs für Baden-Württemberg von 2003

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