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UNiMUT im Winterschlaf -- fast alle Inhalte hier sind mindestens fünf Jahre alt und vor allem historisch interessant. Wenn du die Seite magst: Wir lesen unsere Mail noch und helfen dir gerne, den Online-UNiMUT wiederzubeleben. Termine | Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Rektor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (08.08.00)Der UNiMUT dokumentiert eine Pressemitteilung des StudentInnenrats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der sich weiterhin gegen die Etablierung autoritärer Leitungstrukturen und für eine Demokratisierung der Hochschulen einsetzt: Nach eingehender Beratung hat der Geschäftsführende Ausschuß des StudentInnenrates der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 2. August 2000 beschlossen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Rektor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Kultusministerium einzureichen. Eine fortgesetzte Fehlinformierung der Gremien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg von Seiten des Rektors hat uns diesen Entschluß fassen lassen. Auch nach einem klärenden Gespräch mit dem Prorektor Prof. Dr. Gerhard von Lengerken am 19. Juli 2000 sowie mit Prof. Dr. R. Kreckel am 2. August sind wir weiterhin der Meinung, das der Rektor Prof. Dr. R. Kreckel sich in seinem Verhalten nicht entsprechend den Bestimmungen des § 80 des Landeshochschulgesetzes verhalten hat. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich unsere Beschwerde nicht gegen den Inhalt der Verhandlungen mit dem Ministerium richtet, gleichwohl wir mit diesem nicht einverstanden sind. Unsere Beschwerde richtet sich gegen das vom Rektor gewählte Verfahren. Im Rahmen der derzeit diskutierten Zielvereinbarungen zwischen dem Kultus-ministerium und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist der Rektor seine Aufklärungspflichten nicht nach-gekommen. Einem dem StudentInnenrat vorliegenden Schreiben vom 18. April 2000, in welchem auf Änderungen zu früheren Entwürfen verwiesen wird, ist zu entnehmen, dass das Rektorat bzw. Rektor R. Kreckel bereits seit längerer Zeit konkrete Vorstellungen über Zielvereinbarungen hat. (Das Schreiben ist in Kopie der Pressemappe beigelegt.) Dieses Schreiben wurde auch als Entwurf zu Zielvereinbarungen dem Kultusministerium zugesandt. All dieses geschah ohne dass die Gremien der Hochschule darüber informiert wurden bzw. von ihrem Mitspracherecht Gebrauch machen konnten. Auch auf direkte Nachfragen hat Rektor Kreckel nicht auf den Entwurf hingewiesen. Im Gegenteil: Im Protokoll der Konzilssitzung vom 17. Mai 2000 heißt es: " ... Bezüglich der Zielvereinbarungen teilt Prof. Dr. Kreckel mit, daß dazu noch keine Entwürfe vorliegen, sondern lediglich erste atmosphärische Gespräche mit dem Kultusministerium geführt werden. ..." Dieses ist eine sträfliche Mißachtung der Gremien sowie des Landeshochschulgesetzes durch Herrn Kreckel. In der Stellungnahme des Senates zur Gesetzesnovelle zum Landeshochschulgesetz heißt es unter Anderem: "Es wird davon ausgegangen, dass die Erarbeitung der Planungsunterlagen (einschl. der Zielvereinbarungen) weiterhin transparent in den Gremien erfolgt und die Verwaltungsvereinfachung die innerhochschulische Demokratie nicht einschränkt." Auch diese Willenserklärung hat der Rektor nicht berücksichtigt. In einem Schreiben vom 28. Juni 2000 wurden die Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studierenden über die Vorgänge informiert. Prof. Dr. R. Kreckel wurde am 26. Juni 2000 schriftlich aufgefordert den Senat und das Konzil zur Aufklärung über die Vorgänge einzuberufen. Prof. Dr. R. Kreckel wurde am Montag von uns über die Einreichung der Dienstaufsichtsbeschwerde informiert. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde am heutigen Tage im Kultusministerium durch Vertreter des StudentInnenrates übergeben.
Hendrik Lange |
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Erzeugt am 08.08.2000
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