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UNiMUT im Winterschlaf -- fast alle Inhalte hier sind mindestens fünf Jahre alt und vor allem historisch interessant. Wenn du die Seite magst: Wir lesen unsere Mail noch und helfen dir gerne, den Online-UNiMUT wiederzubeleben. Termine | Kultusminister einigen sich auf Strafgebühren für alle (25.05.00)Meiningen (dpa) - Im Streit der Länder um die Einführung von Studiengebühren zeichnet sich ein Kompromiss ab. Danach soll das Erst-Studium in Deutschland innerhalb der regulären Studienzeit in allen Bundesländern grundsätzlich gebührenfrei bleiben. Länder, die dies wollen, können allerdings künftig bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester Gebühren verlangen. Dieser Kompromissvorschlag wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in der Nacht zum Donnerstag von einer Minister- Arbeitsgruppe der Kultusministerministerkonferenz (KMK) im thüringischen Meiningen ausgehandelt. Dabei waren acht der 16 Kultusminister anwesend. Das Plenum der Konferenz wollte sich am späten Nachmittag mit dem Vorschlag befassen. Ziel ist ein Staatsvertrag, der dann von allen Landesparlamenten unterzeichnet werden soll. Bei der Einführung von Langzeit- oder Strafgebühren sollen die Länder nach der Kompromisslösung freie Hand erhalten. Möglich ist dabei die Einrichtung von Studienkonten, wie sie der rheinland-pfälzische Bildungsminister Jürgen Zöllner (SPD) vorgeschlagen hat. Dabei können Studenten in freier zeitlicher Folge wie bei einer Telefonkarte die nach den Studienordnungen vorgeschriebenen Vorlesungen und Seminare im Erststudium gebührenfrei «abbuchen». Auch fachübergreifende Zusatzangebote sind frei. Ein solches Modell käme vor allem Teilzeit-Studenten entgegen, die während des Studiums arbeiten müssen oder Kinder großziehen. Grundsätzlich möglich wird aber auch die Einführung von Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester. Eine solche Regelung existiert schon heute in Baden-Württemberg. Auch Niedersachsens Wissenschaftsminister Thomas Oppermann (SPD) strebt die Einführung solcher Gebühren an. |
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