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UNiMUT aktuell: Vormerken: Wichtiger Gerichtstermin am Donnerstag, 6.4.2000 um 13.30 Uhr in der Schubertstr. 11 beim VGH Mannheim, 2.Senat!

Vormerken: Wichtiger Gerichtstermin am Donnerstag, 6.4.2000 um 13.30 Uhr in der Schubertstr. 11 beim VGH Mannheim, 2.Senat! (Eintrag am 04.04.00)

Presseerklärung der karlsruher und freiburger Klageinitiativen gegen Studiengebühren:

Studiengebühren vor Gericht - Öffentliche Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit

Am 24.04.1997 wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und Republikanern das Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) verabschiedet. Dieses von Anfang an umstrittene Gesetz, führte in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren in Höhe von 1000,- DM je Semester ein. Durch die gleichzeitige Einführung des sogenannten "Bildungsguthabens" setzt die Zahlungspflicht für die meisten Studierenden bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester ein. Dabei ist die Regelstudienzeit als technokratischer Orientierungswert zu verstehen, in der ein Studium abgeschlossen werden könnte, wenn die hochschulinternen und externen Rahmenfaktoren stimmig wären. Die Wirklichkeit zeigt zum Einen, dass viele Fächer in der Regelstudienzeit nicht studierbar sind und nimmt zum Anderen keinen Bezug auf die unterschiedlichen biografischen Hintergründe von Studierenden.

Zahlreiche Studierende hatten vor den Verwaltungsgerichten gegen das Gesetz geklagt. Nach Durchlauf der ersten Instanz, stellten die klagenden Studierenden Antrag auf Zulassung der Berufung. Aufgrund der vorgetragenen ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifel und der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ der Verwaltungsgerichtshof die Berufung zu.

Am Donnerstag, den 06.04.00 um 13.30 werden die ersten vier Verfahren vor dem VGH Mannheim verhandelt (Schuberstr. 11). Gegenstand der Klagen ist u. a. die Verletzung der Berufs- und Ausbildungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG, da bei Nichtzahlung der Gebühr nur die Exmatrikulation und somit der zwangsweise Abbruch des Studiums bleibt. Zudem verstößt die landesweite Erhebung von Studiengebühren gegen Bundesrecht, das vorsieht, den Hochschulunterricht insbesondere durch Unentgeltlichkeit jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich zu machen. (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte). Neben grundsätzlichen Bedenken gegen die Erhebung von Studiengebühren bestehen auch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des so genannten "Bildungsguthabens". Durch die rückwirkende Anrechnung aller bisher Semester -auch vor der Verabschiedung des Gesetzes und sogar außerhalb Baden-Württembergs absolvierter - steht nicht allen Studierenden ein gleiches "Bildungsguthaben" zur Verfügung, wodurch die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG) vorliegt.

Auch ist dem Abgabenrecht eine Begünstigungskomponente, wie sie das "Bildungsguthaben" darstellt, fremd. Zur Sprache kommen dürfte des weiteren die haushaltsrechtliche Behandlung der Einnahmen, die entgegen dem Wortlaut des Gesetzes nicht oder nur unvollständig im Staatshaushaltsplan ausgewiesen werden. Fraglich ist weiterhin, inwieweit im Bereich des Existenzminimums eine Gebühr dieser Höhe zulässig ist, die etwa 10 bis 20% des Brutto-Jahreseinkommens der Betroffenen ausmacht. Das Wissenschaftsministerium unter Klaus von Trotha hat in einem 1999 selbst erstellten Bericht "Die soziale Lage der Studierenden in Baden-Württemberg" darauf hingewiesen, dass mittlerweile 67% der Studierenden dauerhaft erwerbstätig sind, wobei die Sicherung des Lebensunterhalts entgegen der landläufigen Meinung den Hauptgrund für die Erwerbstätigkeit darstellt. 16% der Studierenden finanzieren sich neben ihrer Ausbildung (fast) vollständig selbst. "Meine Erfahrung aus der Sozialberatung offenbart die faktisch vorhandene soziale Schieflage vieler KommilitonInnen" äußert sich Beate Jörger, Sozialreferentin des u-asta der Uni Freiburg. "Den Lenkungserfolg des Gesetzes an Exmatrikulationszahlen zu messen, ist unverständlich und verantwortungslos. Es liegt auf der Hand, daß mit finanzieller Repression trefflich gelenkt werden kann, denn KommilitonInnen, die nicht zahlen können, haben keine Chance ihre Ausbildung zu beenden, sie bekommen ihr Studium abgebrochen" kritisierte Jörger.

"Neben Semesterbeitrag, Verwaltungsgebühren und Prüfungsgebühren werden die Studierenden nun auch noch über Studiengebühren an der Hochschulfinanzierung beteiligt. Der Ausverkauf und die Privatisierung der Bildung als öffentliches Gut geht so schleichend vonstatten, daß viele es erst merken, wenn es zu spät sein wird", sagt David Furminieux vom bundesweiten Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS). "Allerdings sind sowohl die Verwaltungsgebühr (100,-DM je Semester) als auch die Prüfungsgebühr für Rechtsreferendare im Zweiten Staatsexamen (500,-DM) bereits als verfassungsrechtlich unzulässig eingestuft worden, woraufhin der Einzug dieser Gebühren ausgesetzt wurde", so Furminieux weiter. "Wir hätten diese Problematik auf Landesebene nicht, wenn ein ausdrückliches Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz verankert wäre", ergänzt Jörg Beger, Studierendenvertreter der Gerwerkschaft Erziehung und Wissenschaft ( GEW).

Die KlägerInnen gehen nun gut gerüstet in die zweite Runde der bundesweit richtungsweisenden Entscheidung zum Thema Studiengebühren.

Diese Presseerklärung wurde verfaßt von VertreterInnen folgender Gruppierungen:

LAK (Landesastenkonferenz), ABS (Aktionsbündnis gegen Studiengebühren), FiBS e.V (Freiburger Initiative gegen Bildungsabbau und Studiengebühren), GEW -LASS (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Landesausschuß der Studentinnen und Studenten), u-asta Universität Freiburg, UStA Universität Karlsruhe, anti1000-Arbeitskreis gegen Studiengebühren Karlsruhe

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Druckfassung

Erzeugt am 04.04.2000

unimut@stura.uni-heidelberg.de