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UNiMUT im Winterschlaf -- fast alle Inhalte hier sind mindestens fünf Jahre alt und vor allem historisch interessant. Wenn du die Seite magst: Wir lesen unsere Mail noch und helfen dir gerne, den Online-UNiMUT wiederzubeleben. Termine | In Mannheim: 100 Mark verfassungswidrig (29.7.98)
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat heute in Sachen Trotha-Hunni (100 Mark Einschreibe-/Rückmeldegebühren) entschieden (vgl. "Das ist recht vom Februar 97) -- und die KlägerInnen bekamen Recht. Na ja, fast jedenfalls. Die Richter befanden, dass die Gebühren in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Aufwendungen der Verwaltung (bis zu 5 Mark laut Rechnungshof, bis zu 20 Mark laut Ministerium) stehen und demnach eher der Sanierung des Landeshaushalts als dem Abgleichen der bei einem Verwaltungsakt entstehenden Kosten dienen. Da damit der Trothahunni in Konflikt mit dem Grundgesetz steht, kann Mannheim nicht mehr entscheiden. Das Verfahren ist ausgesetzt und wird vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgenommen. Für die Studis ändert sich dadurch zunächst nichts -- die Wahrscheinlichkeit, dass der erste Teil von Trothas Gebührenträumen platzt, ist jedoch deutlich gestiegen. Selig, die Widerspruch gegen die Gebühren eingelegt haben, denn ihrer werden vielleicht bald 300 Mark sein. Nachtrag (30.7.98) Diverse Reaktionen sind aus dem
Hause Trotha zu vernehmen. Zunächst drohte Trotha, angesichts des
Solidarpakts (der die Unis noch für neun Jahre auf strammen Sparkurs einschwört)
müsse, wenn ihm die 30 Millionen wirklich weggenommen werden sollten,
wohl ans Soziale gegangen werden -- was wohl nur heißen kann, dass
Trotha die Studiwerke jetzt ganz ausbluten lassen will. Dabei bräuchte
Trotha doch nur auf ein paar unsinnige Prestigeprojekte (Privatunis etc)
und seinen Dienstdaimler samt Chauffeur zu verzichten, und die
Sache wäre in Butter. Na ja. Nachtrag (31.7.98) Genaueres zum Thema vom AK Jura der FSK unter http://www.uni-heidelberg.de/stud/fsk/aks/jura/vgh.htm. Nachtrag (4.8.98) Tübingen hat eine Zusammenstellung von Pressereaktionen auf das Urteil aufs Netz gelegt |
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Erzeugt am 29.07.1998
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