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UNiMUT im Winterschlaf -- fast alle Inhalte hier sind mindestens fünf Jahre alt und vor allem historisch interessant. Wenn du die Seite magst: Wir lesen unsere Mail noch und helfen dir gerne, den Online-UNiMUT wiederzubeleben. Termine | DON'T PANIC (4.6.98)Gegen Ende der letzten Woche haben einige von Euch ein Schreiben von Herrn Behrens zugeschickt bekommen, darin sie gebeten werden sich bis zum 4.Juni an einem Anhörungsverfahren zu beteiligen. Der 4.Juni ist aber nicht etwa eine Ausschlußfrist für die Erhebung der Daten zur Berechnung des "Bildungsguthabens", sondern nur eine von Herrn Behrens bestimmte Frist in einem Anhörungsverfahren. Dieses Anhörungsverfahren soll der Verwaltung die Arbeit erleichtern und Euch auf die Zustellung des Bescheides vorbereiten. Wer nun in dieser Frist (für einige sind es gerade zwei Werktage!) die Zusammenstellung der "prüfungsfähigen Urkundenbeweise" nicht bewerkstelligt, sollte die Mitarbeiterinnen des Studentensekretariats nicht unnötig belasten, sondern in Ruhe den Zahlungsbescheid abwarten und dann innerhalb der dort gesetzten Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch verzögert allenfalls die Rückmeldung, muß aber berücksichtigt werden. Daher: wenn Ihr die von Herrn Behrens gewünschten Urkunden bis zum 4.Juni nicht beibringen könnt oder z.B. erst noch eine der angebotenen Beratungen in Anspruch nehmen wollt oder Euch anderweitig informieren wollt, wartet den Bescheid ab verzögert nicht durch unvollständige Unterlagen den Versand der Zahlungsbescheide. Bereitet bis zu deren Verschickung -- möglichst in Rücksprache mit Studiendekan, FachstudienberaterInnen und Eurer Sachbearbeiterin einen korrekten Widerspruch vor, der - wenn er begründet ist - berücksichtigt werden muß. Bedenkt: eine falsche Erfassung des Bildungsguthabens kann evtl. -- vor allem vor dem Hintergrund zu erwartender Klagen -- für Euch negative Folgen haben, daher nutzt alle rechtlichen Möglichkeiten und überstürzt jetzt in dem viel zu kurz angesetzten Anhörungsverfahren nichts! Völlig zu recht verweist Herr Behrens darauf, daß erst gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden kann und erst nach einer Mahnung exmatrikuliert werden kann -- ihr habt also noch genug Zeit für eine konzentrierte Vorbereitung Eures Widerspruchs. Wäre das versandte Anschreiben bereits ein Bescheid , wäre dort von einer Ausschlußfrist die Rede, eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt und eine Widerspruchsfrist gesetzt. Die Formulierung "Sollten Sie den beiliegenden Anhörungsbogen nicht rechtzeitig zurücksenden, wird die Universität davon ausgehen, daß Sie die hier zugrundegelegten Daten als richtig und vollständig anerkennen." stellt nur klar, daß die Univerwaltung weiß, daß ein Teil ihrer Angaben falsch ist und sie vor dem endgültigen Bescheid die offensichtlichsten Fehler gerne ausschließen würde. Ansonsten ist die Formulierung völlig irreführend und eine der bekannten Panikmache-Aktionen von Herrn Behrens. In anderen Städten wurde die Anhörung bereits vor sechs Wochen durchgeführt. Mit der überstürzten Aktion hofft die Verwaltung vermutlich nur auf ein paar Tausender mehr und will die Betroffenen daran hindern, ihre Angaben in Ruhe zu durchdenken.
Nutzt die Zeit bis zum endgültigen Bescheid! Weitere Informationen bei der Fachschaftskonferenz, Lauerstraße 1, Tel: 542456, Fax: 542457, email: fsk@urz.uni-heidelberg.de. Sprechzeit für diese Fragen: Di, 15-17 Uhr, Do, 11-13 Uhr und nach Vereinbarung, aber Ihr könnt auch einfach so mal vorbeischauen. Interessierte Studierende können sich auf der Mailingliste DM1000@fsk.uni-heidelberg.de einschreiben, indem sie einfach eine email mit dem Body (also Brieftext) "subscribe dm1000" an majordomo@fsk.uni-heidelberg.de schreiben. . |
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Erzeugt am 04.06.1998
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