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UNiMUT aktuell: Rosa Luxemburg und das Internet

Rosa Luxemburg und das Internet (11.1.97)

Am 4. Februar diesen Jahres wird in Berlin eine Verhandlung stattfinden, die auch für diese Seiten von einiger Relevanz sein könnte: Schon seit einiger Zeit ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Angela Marquardt (wahrscheinlich den meisten als PDS-Linke bekannt), weil sie auf ihrer Homepage (mehr oder weniger) einen Link auf die Autonomenzeitschrift radikal stehen hatte und hat. Seit neuestem ist die Anklageschrift zum Prozeß wegen Verstoßes gegen die Paragraphen 130, 126 und 316b StGB (und noch ein paar andere, d.S.) im Netz verfügbar -- es lohnt sich, da mal reinzuschauen, vor allem, wenn mensch selbst eine Homepage unterhält.

Die Geschichte ist aber etwas länger und hat ein paar Facetten mehr. So lag Marquardts Homepage ursprünglich beim Klassiker der kommerziellen elektronischen Kommunikation, Compu$erve. Nach Einleitung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sperrte der Provider kurzerhand den Zugriff auf die Seiten -- vorauseilender Gehorsam dieser Art hinterläßt einen etwas schalen Nachgeschmack. Glücklicherweise ist das Internet groß, recht schnell fand sich der Londoner Provider Yellow Internet, auf dessen Server die Seiten jetzt liegen.

Es ist vielleicht ganz interessant zu wissen, daß der Stein des Anstoßes eine in der radikal erschienene Anleitung zur Sabotage von Bahnstrecken im Zusammenhang mit den Transporten von Castorbehältern nach nuklearen Zwischenlager in Gorleben war -- angesichts der im Internet allenthalben kursierenden Materialien zum Bau ganz anderer Gerätschaften und auch der schon jahrelang betriebenen Kriminalisierung der radikal wohl wirklich etwas fadenscheinig. Schon von da her mag mensch ahnen, daß es in diesem Prozeß um mehr geht als Angela Marquardt: Es geht darum, wie weit der staatliche Durchgriff auf Inhalte im Internet reichen darf. In den Worten von Marquardt in einem Interview der Jungen Welt: "Bestimmte Inhalte sollen aus dem Internet verbannt werden. Es geht darum, einen Präzendenzfall zu schaffen. Denn wenn ich veruteilt werde, weil es diesen Link gab oder gibt, dann bedeutet das, daß bestimmte Links künftig strafbar sind."

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Druckfassung

Erzeugt am 11.01.1997

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