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UNiMUT im Winterschlaf -- fast alle Inhalte hier sind mindestens fünf Jahre alt und vor allem historisch interessant. Wenn du die Seite magst: Wir lesen unsere Mail noch und helfen dir gerne, den Online-UNiMUT wiederzubeleben. Termine | Auch Immatrikulationsgebühren werden erstattet Formularwirrwarr (10.04.2003)Mit Pressemitteilung Nr. 65/2003 vom 9. April 2003 teilt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit, dass nicht nur die Rückmelde-, sondern auch die Immatrikulationsgebühren zurückgezahlt werden -- und zwar an allen Hochschulen im Ländle. Angeblich jedoch nur bei Verwendung spezieller Formulare, die ab kommender Woche an den Hochschulen erhältlich sein sollen. Die Uni Heidelberg beispielsweise hat aber bereits jetzt - das Vorbild des UNiMUT aufgreifend -- eine Seite mit Formular im Netz (das aber die Rückzahlung der Immatrikulationsgebühr ausschließt) und vermeldet ansonsten, man könne die Rückzahlung auch formlos beantragen. Die Redaktion verspricht -- bevor die ersten Leute dreimal eine Rückzahlung beantragen -- in dieser Frage Erkundigungen einzuholen und im UNiMUT aktuell bekannt zu geben. Im Folgenden dokumentieren wir die Frankenbergmeldung im Wortlaut, da sie im Ministerium noch nicht online zu haben ist:
Nachtrag (14.4.04): das Studierendensekretariat der Uni Heidelberg arbeitet alle Anträge ab -- allerdings werden diejenigen, die die Anträge der Verwaltung nutzen, schneller abgearbeitet. |
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Erzeugt am 10.04.2003
unimut@stura.uni-heidelberg.de