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Gehört zum Artikel Studiengebühren sind rot-grün
Düsseldorf, 03.07.2002 In der Übergangsphase Gebühren für Langzeitstudenten / Ausnahmen für Härtefälle
NRW führt so schnell wie möglich Studienkonten ein - Qualitätspakt bleibt erhaltenDüsseldorf, 3. Juli 2002. Die Entscheidung in der Landesregierung ist gefallen: In Nordrhein-Westfalen bleibt das Erststudium grundsätzlich gebührenfrei. Es werden keine zusätzlichen Verwaltungs- oder Einschreibegebühren eingeführt. Die Landesregierung wird zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ein Studienkontenmodell einführen, das sowohl Anreize für ein zügiges Studium beinhaltet, als auch Gebühren bei der Überziehung des Kontos vorsieht. Das wird vermutlich zum Wintersemester 2004/2005 nach entsprechenden Gesprächen mit den Hochschulen möglich sein.In der Übergangszeit werden vom Sommersemester 2003 an in Nordrhein-Westfalen Studiengebühren für Langzeitstudenten in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben. Davon gibt es Ausnahmen, z. B. für Kindererziehungszeiten oder für die Mitarbeit in Organen der Hochschulen oder der verfassten Studentenschaft. Außerdem soll eine Härtefallregelung verhindern, dass Studierende aus finanziellen Gründen ihr Studium nicht beenden. Deshalb wird die Landesregierung Gespräche mit der Kreditwirtschaft über Darlehen für Studierende führen und die Zinsen bezuschussen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zu den Gebühren wird das NRW-Bildungsministerium in Kürze vorlegen. Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester werden vom Sommersemester 2003 an auch für Studenten im Zweitstudium fällig. Als Zweitstudium gelten nicht: konsekutive Studiengänge (ein Master-Studiengang, der sich an einen Bachelor anschließt), Promotionsstudiengänge, Erweiterungsstudien für Lehrer oder Studiengänge, die für den angestrebten Beruf laut Berufsordnung vorgeschrieben sind (z.B. Kieferchirurg). Für Studenten, die älter als 60 Jahre sind, und sich in einen regulären, abschlussorientierten Studiengang einschreiben, gilt die grundsätzliche Gebührenfreiheit des Erststudiums nicht. Sie zahlen ebenfalls 650 Euro pro Semester. Das klassische Seniorenstudium, bei dem die Studierenden Gasthörerstatus haben, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Dafür entrichten die Studierenden weiterhin Gasthörergebühren. Bildungsministerin Gabriele Behler betonte, dass es trotz schwierigster finanzieller Rahmenbedingungen gelungen ist, den 1999 mit den Hochschulen geschlossenen Qualitätspakt zu erhalten. "Angesichts dieses Erfolges scheint es mir akzeptabel, dass die Gebühreneinnahmen in den Jahren 2003 und 2004 ganz und im Jahr 2005 zur Hälfte in den Landeshaushalt fließen und erst anschließend zusätzlich den Hochschulen zugute kommen." Die Ministerin unterstrich, sie wisse, dass hier auch von Studierenden ein Beitrag verlangt werde, betonte aber, dass die Landesregierung mit Ausnahmen und Härtefallregelungen dafür sorgen wolle, dass Studierende nicht aus finanziellen Gründen ihr Studium beenden müssen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle, Tel.: 0211/896-3505 oder -4273.
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