Wenn es nach dem Bundesgerichtshof geht (zumindest dessen VI. Zivilsenat), dann wird Demonstrieren künftig ein teurer Spaß. Denn, so sein Beschloss vom 5.11., DemonstrantInnen sollen künftig für eventuell aus ihren Handlungen folgende Schäden bezahlen. Was wohl ein Tag Verspätung eines Castors kostet? Der Kläger diesmal war aber nicht die Gesellschaft für Nukleartransporte, wie mensch das vielleicht hätte erwarten können, sondern eine Gemeinschaft von Baufirmen aus dem Schwäbischen, die 1991 in der Gegend von Dresden ein Gewerbegebiet aus dem Boden gestampft haben -- mittlerweile vermutlich Touristenattraktion im Rahmen der Tour "Romantik der Industrieruinen im Osten" -- und dabei am ersten Bautag von einigen aufrechten DemokratInnen gestört worden waren. Ein Schaden von 60000 Mark sei entstanden, so die Baufirmen, "Stillstandskosten", die von den StörererInnen getragen werden müssten. Das sahen diese natürlich nicht ganz ein, und das letzte einschlägige BGH-Urteil von 1984, damals wirklich in Sachen Atombewegung, schien ihnen eigentlich auch Recht zu geben.
Im Jahr 1997 hat der BGH also anders entschieden. Das passt gut zu einem Bescheid, der jüngst an einige HeidelbergerInnen erging: Diese sollten etwas wie 30 Mark "Einsatzkosten" für die Polizisten bezahlen, die sie bei irgendeiner Anti-Atom-Aktion weggetragen hatten. Augenscheinlich soll alles, was über eine pure Latschdemo hinausgeht, zum Luxusgut gemacht werden, eben die neoliberale Variante der Repression. Der Markt wirds schon richten, wer Unsinn macht, wird eben wirtschaftlich ruiniert. Irgendwann hält er/sie dann schon den Mund. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es denn je mit dieser Angelegenheit befasst wird, dieses Urteil als das widerrufen wird, was es ist: Ein kleines Stück der Autobahn in die andere Republik.