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Pressemitteilungen

06.05.2003 Nr. 077/2003
Verbot von Studiengebühren ist verfassungswidrig
Kabinett hat beschlossen: Baden-Württemberg wird gemeinsam mit anderen Ländern Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben

 

Der Ministerrat hat beschlossen, dass Baden-Württemberg beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot von Studiengebühren und die zwangsweise Einführung verfasster Studierendenschaften klagen wird. "Die Klageschrift gegen diese im August 2002 in Kraft getretene Novelle des Hochschulrahmengesetzes ist erstellt und wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit den Ländern Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt eingereicht", erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg im Anschluss an die Kabinettssitzung am 6. Mai in Stuttgart.
"Die Klageschrift basiert auf zwei Punkten: der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für hochschulpolitische Fragen dieser Art und der fehlenden Zustimmung des Bundesrates", erläuterte Frankenberg. "Da der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, ist das Gesetz nicht wirksam zustande gekommen und damit im Ganzen nichtig."
Die Klageschrift hat Prof. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig, im Auftrag der antragstellenden Länder erstellt. "Bei einem Treffen der an der Klage beteiligten Länder in Stuttgart konnten wir vollständigen Konsens über den Inhalt der Klageschrift erreichen", sagte Frankenberg. Nach der Schlussredaktion soll die Klageschrift Mitte Mai dem Gericht vorgelegt werden.

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